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Junge Union Neustadt an der Weinstraße

Pressemitteilung vom 01.04.2010

Musikwerkstatt in Neustadt an der Weinstraße

Die Junge Union, Kreisverband Neustadt an der Weinstraße, unterstützt den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 23. März vollumfänglich und bittet ebenfalls um Prüfung, unter welchen Voraussetzungen die Musikwerkstatt in Neustadt an der Weinstraße erhalten werden kann. Gerade für junge Erwachsene zwischen 18 und 28 stellt die Musikwerkstatt einen Anziehungspunkt dar. Sie bietet eine Erlebniskultur, die für eine Stadt wie Neustadt an der Weinstraße unverzichtbar ist und übernimmt eine wichtige Position in der Freizeitgestaltung Der nicht zu verachtende hohe Solidarisierungsgrad von Jugendlichen mit deren Eltern ist nicht zu unterschätzen. Wie von vielen Bürgern mit Kindern im betreffenden Alter gemeldet, haben sich diese besorgt um die Zukunft ihres freizeitlichen Vergnügens geäußert. Die Junge Union als Vertreter Jugendlicher und junger Erwachsener kann dieses Verhalten durch vermehrte Anfragen im Freundes- und Bekanntenkreis bestätigen. Gerade diese politische Partizipation sollte uns Allen vor Augen führen, wie Ernst das Bedürfnis unser Jugendlichen zu nehmen ist.



Hintergrund:
Aufgrund eines Nachbarwiderspruchs hat der Stadtrechtsausschuss entschieden, dass die Musikwerkstatt am jetzigen Standort baurechtswidrig ist. Der Betreiber will gegen diese Entscheidung klagen.

Die Stadtratsfraktion hat daher einen Antrag an den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Neustadt gestellt. Sie bittet um Prüfung,
  1. inwieweit es am derzeitigen Standort der Musikwerkstatt möglich ist, durch Änderung des B-Plans die baurechtlichen Voraussetzungen zum Betreiben einer Vergnügungsstätte, wie sie die Musikwerkstatt darstellt, zu ermöglichen;
  2. in welchen Bereichen der Stadt Neustadt an der Weinstraße es derzeit auf Grund bestehender B-Pläne möglich ist, eine Vergnügungsstätte wie die Musikwerkstatt zu betreiben;
  3. in welchen Bereichen bzw. Gebieten der Stadt Neustadt an der Weinstraße durch eine Änderung oder Neufestsetzung eines B-Plans das Betreiben einer Vergnügungsstätte wie der Musikwerkstatt ermöglicht werden kann.